- Ort
Alter Festsaal Dr. Johannes-Faust-Schule, Parkstraße 5, 75438 Knittlingen
- Vorsitzender
- Alexander Kozel
- Erläuterung
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Beginn: 17:15 Uhr
- Agendadokumente
Agendapunkte
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Anhänge
Beschluss
1. Der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage auf Flst. 6659/2, Heinestraße 3 in 75438 Knittlingen wird nicht zugestimmt.
2. Die Befreiung zur vorgesehene Nutzung als Garage nicht erteilt, da die öffentlichen Stellplätze angrenzend an das Flurstück zu erhalten sind.
7 ja, 0 nein, 2 Enthaltungen
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2
Anhänge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben zum Neubau Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit Carport auf Flst. 2793/3, Kalkofenstraße 26 in 75438 Knittlingen wird zugestimmt.
2. Der Abweichung der Firstrichtung und der Überschreitung der Baugrenze mit Carport, Wohnhaus, Hauseingangsüberdachung, Abstellraum statt Gerätebox und der Einhausung der Müllbehälter wird zugestimmt.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben zum Neubau Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit Carport auf Flst. 2793/5, Kalkofenstraße 28 in 75438 Knittlingen wird zugestimmt.
2. Der Abweichung der Firstrichtung und der Überschreitung der Baugrenze mit dem Carport, der Hauseingangsüberdachung, der Terrasse, dem Abstellraum an der Ostseite auf der Grenze (teilweise außerhalb des Baufensters und teilweise im festgesetzten Garagenstandort) und der Einhausung der Müllbehälter davor, wird zugestimmt.
einstimmig
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4
Anhänge
Beschluss
Das Gremium empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.
einstimmig
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5
Anhänge
Beschluss
Das Gremium möge beschließen:
Dem Bauantrag auf
· Wohnhausanbau (barrierefreier Zugang und Bad)
· Abbruch und Neubau einer Doppelgarage
auf Flst. 5747 wird stattgegeben.
Der Bauherrschaft wird eine Befreiung von der Überbauung des Sichtwinkels und der Baugrenze gemäß § 31 Abs. 1 BauGB zugestimmt,
unter der Voraussetzung, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird und die Barrierefreiheit nachweislich umgesetzt wird.einstimmig
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6
Anhänge
Beschluss
Die Verwaltung vertritt nach wie vor die Auffassung, dass sich das Vorhaben infolge der nun beantragten Verschiebung des Baukörpers nicht in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.
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Das Gremium wird gebeten, über den Änderungsantrag nach Abwägung der Gegebenheiten zu entscheiden.Bauantrag wurde zurückgezogen. TOP hat sich erledigt.
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Anhänge
Beschlüsse
Der Technische Ausschuss beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO für das Vorhaben „Wiederaufbau Schreinerei Holzwerkstatt“ auf dem Grundstück Flst. Nr. 13856/2, Gemarkung Knittlingen, nicht zu erteilen.erledigt durch Annahme Änderungsantrag
Änderungsantrag CDU:
1. Sofern es nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, wird es rein bauplanungsrechtlich als zulässig betrachtet und in diesem Fall das Einvernehmen erteilt. Sofern es nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, wird das Einvernehmen wegen fehlender Privilegierung versagt.
2. Das eventuell notwendige Bebauungsplanverfahren soll mit dem Bauherrn zeitnah angegangen werden.
3. Alternativ soll dem Bauherr andere Gewerbegrundstücke als ein geeigneter Bauplatz angeboten werden.
4. Unabhängig von allen Punkten ist die Löschwasserversorgung noch final zu klären.5 ja, 2 nein, 2 Enthaltungen
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Anhänge