- Ort
Alter Festsaal Dr. Johannes-Faust-Schule, Parkstraße 5, 75438 Knittlingen
- Vorsitzender
- Alexander Kozel
- Erläuterung
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Beginn: 17:15 Uhr
- Agendadokumente
Agendapunkte
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1
Anhänge
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt den beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu:
- der topographisch bedingten Überschreitung der Grenzwandhöhe sowie der Ansichtsfläche der Garage,
- der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse im südöstlichen Bereich.
einstimmig
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2
Anhänge
Beschluss
Der beantragten Herstellung eines hausnahen Stellplatzes bzw. einer Zufahrt über das Flurstück Nr. 10918 wird nicht zugestimmt. Die öffentlichen Stellplätze sollen erhalten bleiben; im Bereich des Zu- und Abfahrtsverbots sind keine Stellplätze vorgesehen.
8 ja, 0 nein, 1 Enthaltung
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3
Anhänge
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt:
- Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO für die Nutzungsänderung der ehemaligen Beherbergungsstätte „Wilhelmshöhe“ in Wohnraum sowie teilweise in eine Gemeinschaftsunterkunft auf den Flurstücken 10246/1 und 10246/2, Danielstraße 6–8, wird zugestimmt.
- Der Aufhebung der Baulast Nr. 382 aus dem Jahr 1977 wird zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren festgestellt wird, dass das öffentliche Interesse an der Baulast entfallen ist und die Stellplatzsituation für die künftige Nutzung rechtlich hinreichend gesichert ist.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
Das Gremium beschließt:
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO wird zugestimmt. Eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports mit zwei Stellplätzen auf den Flächen Flst. 95/6 und Flst. 95/7, Gemarkung Kleinvillars, Bebauungsplan Hanfländer – Hauptstraße, wird erteilt. Gleichzeitig wird eine Befreiung gemäß § 56 Absatz 5 LBO von der festgesetzten Abstandsfläche zur öffentlichen Verkehrsfläche erteilt, da die Unterschreitung lediglich 0,60 m beträgt und die verbleibende Abstandsfläche von 1,90 m ausreichend ist. Zudem wird eine Abweichung von den baurechtlichen Vorschriften gemäß den genannten rechtlichen Grundlagen gewährt.8 ja, 0 nein, 1 Enthaltung
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5
Anhänge
Beschluss
Das Gremium beschließt:
Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Kirchhecke, 1. Änderung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Gerätehütte, eines Fahrradunterstands sowie von Stauraum außerhalb des Baufensters auf dem Grundstück 1687/3 wird zugestimmt.einstimmig
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Anhänge
Beschlüsse
Das Gremium beschließt, dem Bauvorhaben Leuzestraße 10, Flurstück-Nr. 1920/1, Gemarkung Freudenstein, nicht zuzustimmen.erledigt durch Änderungsantrag
Aufgrund Ortschaftsratsbeschluss: Das Gremium beschließt, dem Bauvorhaben Leuzestraße 10, Flurstück-Nr. 1920/1, Gemarkung Freudenstein, zuzustimmen.
8 ja, 2 nein, 0 Enthaltung
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Anhänge
Beschluss
Der bisherige Beschluss wird beibehalten.
Die Bauvoranfrage wird nicht befürwortet.
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Landratsamt Enzkreis an der bisherigen Stellungnahme festzuhalten. Das Vorhaben wird weiterhin aufgrund seiner massiven Bebauung hinsichtlich Form, Größe, Dachform und Höhe als nicht einfügungsfähig in die Umgebungsbebauung beurteilt.7 ja, 0 nein, 3 Enthaltung
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8
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