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öffentliche Ortschaftsratssitzung

Montag, 9. Februar 2026

18:00
Ort

Weissachtalhalle Veranstaltungsraum UG, Seewiesenstraße 5, 75438 Knittlingen

Vorsitzender
Timo Steinhilper
Erläuterung

Beginn: 18:00 Uhr

Agendadokumente

Agendapunkte

  1. 4.1

    Beschluss

    1. Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Fauststadt Knittlingen erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.
    2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet.
    3. Flächenseite
    a. Die Fauststadt Knittlingen wählt als Beitragsmaßstab für den Wasserbereich den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Fauststadt Knittlingen hat bisher für den Abwasserbereich den Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche angewandt. Künftig soll als Beitragsmaßstab der Maßstab Nutzungsfläche in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg angewendet werden.
    b. Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbestimmung in Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugestimmt.
    c. Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.
    d. Die Zukunftsflächen (Z-Flächen), für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten Prognoseaussagen ausdrücklich zugestimmt.
    Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % der Bruttofläche als Straßenflächen in Abzug gebracht.
    4. Kostenseite
    a. Die in die Globalberechnung eingestellten künftigen Investitionen ergeben sich aus den geplanten Flächenerschließungen und den sonstigen künftigen Investitionen.
    Den Kosten wird einschließlich der 4,4 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung (inkl. MwSt) und der 4,1 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Wasserversorgung (ohne MwSt) zugestimmt.
    b. Künftige Zuweisungen und Zuschüsse wurden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien prognostiziert. Den berücksichtigten Zuweisungen und Zuschüssen Dritter wird zugestimmt.
    c. Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sein.
    d. Die Regenbecken und die Zuleitungssammler werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Klärbereich zugeordnet.
    5. Abzugskapitalien
    a. Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt, auf 5 % festgesetzt.
    b. Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.
    c. Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf das Vedewa- Modell auf 25 % der maßgebenden Kosten festgesetzt. Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenüberlaufbecken (MW) und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenüberlaufbecken und Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 25 % festgesetzt. Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungsanteil abgezogen werden. Für den Bereich des modifizierten Mischsystems werden beim modifizierten Mischwasserkanal (DEUS Vakuum, Ableitung von Schmutzwasser der Grundstücke und Regenwasser der Dach- und Hofflächen) kein Abzug für die Straßenentwässerung berücksichtigt.
    Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert.
    6. Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugestimmt.
    7. Die Beiträge der Fauststadt Knittlingen werden als Auswirkung der Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt geändert:
    - für den öffentlichen Abwasserkanal 4,15 €/m² Nutzungsfläche
    - für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks mit Zuleitungssammlern und Regenbecken 4,00 €/m² Nutzungsfläche
    - für die Wasserversorgung (Netto-Betrag) 4,76 €/m² Nutzungsfläche
    für die Wasserversorgung (Brutto-Betrag) 5,09 €/m² Nutzungsfläche
    Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten.


    Abstimmung: einstimmig angenommen.

  2. 4.2

    Anlage 4: Globalberechnung Wasser und Abwasser ist als Anlage 1 beim TOP "Beschlussfassung über die Globalberechnung (Kalkulationsgrundlage für Anschlussbeiträge)" enthalten

    Beschluss

    Die als Anlage 1 zu dieser Gemeinderatsvorlage beigefügte Wasserversorgungssatzung wird als Satzung beschlossen.


    Die Gebühren werden auf 4,10 € ergänzt.


    Abstimmung: einstimmig angenommen.

  3. 4.3

    Anlage 4: Globalberechnung Wasser und Abwasser ist als Anlage 1 beim TOP "Beschlussfassung über die Globalberechnung (Kalkulationsgrundlage für Anschlussbeiträge)" enthalten

    Beschluss

    Die als Anlage 1 zu dieser Gemeinderatsvorlage beigefügte Abwassersatzung wird als Satzung beschlossen.


    Abstimmung: einstimmig angenommen.

  4. 5

    Beschluss

    Eine Änderung des Bebauungsplans „Im Spechten“ wird aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt.


    Abstimmung: 6 -- Ja Stimmen 1 Enthaltung, somit angenommen.

  5. 6

    Beschluss

    1. Die in der Anlage 1 in den entsprechenden Spalten aufgeführten Beträge werden als Haushaltsreste des Jahres 2025 beschlossen.
    2. Durch Vorsteuerkorrekturen können sich die Beträge geringfügig noch ändern.


    Abstimmung: einstimmig angenommen.

  6. 8

    Beschluss

    Der Gemeinderat beschließt den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk für das Jahr 2026 einschließlich Finanzplanung 2024 bis 2029