- Ort
Alter Festsaal Dr. Johannes-Faust-Schule, Parkstraße 5, 75438 Knittlingen
- Vorsitzender
- Alexander Kozel
- Erläuterung
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Beginn: 17:30 Uhr
- Agendadokumente
Agendapunkte
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- Baumaßnahme Im Bergfeld läuft weiter. Die Stadt ist bemüht, dass die Beschränkungen durch die Baustelle möglichst gering bleiben. Leider bringen es solche größere Tiefbaumaßnahmen mit sich, dass es zu Beeinträchtigungen kommt.
- Ameisen-Plage Tapinoma Magnum Im Spechten ist bekannt. Infos an die Öffentlichkeit über Amtsblatt und Homepage folgen. Diese invasive Art ist nicht wirklich gänzlich zu beseitigen. Ein großes Problem ist, dass die Stadt nur befallene städtische Flächen angehen kann. Ein städtisches Handeln auf Privateigentum ist leider nicht möglich. Ortsvorsteher Steinhilper ist in Kontakt mit anderen betroffenen Kommunen.
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Befangen: Herr Scholl und Frau Meiser
Für Fragen steht Frau Fetzner zur Verfügung.
Anhänge
Beschluss
Dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Hellerhof“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 12.06.2026 sowie dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Solarpark Hellerhof“ in der Fassung vom 29.07.2025 wird zugestimmt.
2.
Der Behandlung der Stellungnahmen vom 12.06.2026 aus der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Hellerhof“ wird zugestimmt
3.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über eine öffentliche Auslegung für die Dauer von mindestens einem Monat. Die Unterlagen werden im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
4.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB digitalunterrichtet und zur Äußerung auf digitalem Wege mit der Frist von mindestens einem Monat aufgefordert.einstimmig
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Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Flurstück 13466/16 in der Siemensstraße in Knittlingen an die Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co.KG Bohnfelderstraße 2 aus 74206 Bad Wimpfen zum Preis von 586.875,00 € zu veräußern.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Schaffung des Planungs- und Baurechts die Mehrerlösklausel mit der Firma Lidl auszuhandeln.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kaufvertrag mit den üblichen Bedingungen (Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht usw.) mit dem o.g Käufer abzuschließen
4.
Der Käufer wird verpflichtet, bei einer evtl.Forderung des Baurechtsamts Pforzheim nach einem B-Plan, auf eigene Kosten und Risiko einen Vorhabensbezogenen B-Plan in Auftrag zu geben.
5.
Sollte die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans eintreten, ist der Käufer verpflichtet, die anfallenden Kosten für dieses Verfahren zu übernehmen.einstimmig
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Anhänge
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt der Befreiung von der Zweckbindung „öffentliche Grünfläche“ zur Herstellung von Stellplätzen auf einer Teilfläche des Flst. 15405 unter den genannten Maßgaben zu; auf dem Teilstück sind maximal drei Stellplätze mit 3 Ladepunkten zulässig.
a. Die zur Umsetzung erforderliche Teilfläche ist von der Stadt zum aktuellen Bodenrichtwert abzukaufen.
b. Die Vermessungskosten sowie der Veränderungsnachweis werden vom Antragsteller vollständig getragen.
c. Die Herstellung erfolgt entsprechend den technischen Angaben, insbesondere mit wasserdurchlässiger Befestigung und ohne zusätzliche Versiegelung.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weiteren verwaltungstechnischen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
1. Grundsatzbeschluss: Im Gewann Schillingswald soll ein Solarpark errichtet werden.
2. Die städtische Fläche für den Solarpark soll an den angedachten Betreiber SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG und Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG verpachtet werden.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge und Bebauungsplanverfahren (Ergänzung durch CDU: und die Fortschreibung bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes) in Abstimmung mit dem Projektpartner vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Projektpartner in einer geeigneten Form, die interessierte Bevölkerung über dieses Vorhaben zu informieren.CDU-Änderungsantrag und Gesamtantrag: 8 ja, 5 nein, 1 Enthaltung
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Anhänge
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Fauststadt Knittlingen
2. Der beigefügten Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage 2)
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Mähroboter bei der Firma Dietz Garten-und Landschaftsbau aus Knittlingen zum Preis von 18.659,20 € brutto vorzunehmen.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt das Gebührenergebnis der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
2. Der kalkulatorische Zinssatz wird für das Jahr 2025 auf 4,5 % der Restbuchwerte auf Jahresende festgelegt.
3. Die entstandenen Kostenunterdeckungen und Kostenüberschüsse sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre ausgeglichen werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die für den Ausgleich der entstandenen Gebührenüberdeckungen und Gebührenunterdeckungen notwendigen Gebührenanpassungen vorzubereiten und dem Gemeinderat die entsprechenden Änderungen an der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vorzulegen.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
Die als Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung wird als Satzung beschlossen.
einstimmig
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Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügt Eigenbetriebssatzung.
einstimmig
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11Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates