- Ort
Alter Festsaal Dr. Johannes-Faust-Schule, Parkstraße 5, 75438 Knittlingen
- Vorsitzender
- Alexander Kozel
- Erläuterung
-
Beginn: 18:30 Uhr
- Agendadokumente
Agendapunkte
-
1
- Herzlichen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie an alle Wählerinnen und Wähler für eine reibungslose Landtagswahl
- Herzlichen Dank an alle Beteiligte der Gemarkungsputzede
- Die Verwaltungsstelle Freudenstein wird nach den Osterferien zu folgenden Zeiten (dienstags 10 bis 12 Uhr und mittwochs 14 bis 16 Uhr) die üblichen Bürgerbüro-Dienstleistungen wie Personalausweis, Anmeldungen usw. anbieten. Donnerstags findet zu den gewohnten Zeiten die Sprechstunden des Ortsvorstehers statt.
-
2Bürgerfragen
-
3Bauvorhaben
-
3.1
Anhänge
Beschluss
Dem Bauvorhaben zur Errichtung PV-Anlage mit Unterstellmöglichkeit, Überdachung (bereits errichtet), Terrasse (bereits errichtet) und Eingangstreppe (bereits errichtet) auf Flst. 6640/1, Scheffelstraße 3 in 75438 Knittlingen wird zugestimmt und die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze erteilt. Die PV-Anlagen sind so zu errichten, dass keine Blendwirkung auf die Nachbarschaft ausgeht. Das Landratsamt wird um Prüfung gebeten, ob mit der auf der Grenzgarage geplanten PV-Anlage evtl. Abstandsflächen einzuhalten sind.
einstimmig
Uwe Braun befangen -
3.2
Anhänge
Beschluss
Dem Bauvorhaben zur Errichtung Antennenträger (Stahlgittermast) 41,30 m mit Outdoorsystemtechnik auf Flst. 13695, Lage: Ober der Scheuerwiese auf Gemarkung Knittlingen wird aufgrund der im Flächennutzungsplan der Stadt Knittlingen 2020 als Planung ausgewiesenen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft § 5(2) 10 BauGB (Suchräume für Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft durch angrenzende geplante Bauflächen) nicht zugestimmt.
1 nein, 0 Enthaltung, 17 ja
-
3.3
Anhänge
Beschluss
Der Bauvoranfrage zum Umbau und Erweiterung eines Wohn- und Gewerbekomplexes zu einem Mehrfamilienhaus mit 24 Wohneinheiten auf Flst. 2791/1, Kalkofenstraße 16 in 75438 Knittlingen wird nicht zugestimmt, da sich das Vorhaben aufgrund der massiven Bebauung in Form, Größe, Dachform und Höhe nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Weiter wird das Landratsamt Enzkreis in Bezug auf die bestehenden Baulasten um Prüfung gebeten, welche Auswirkungen sich auf die Bauvoranfrage ergeben.13 ja, 4 nein, 1 Enthaltung
-
3.4
Befangen: Stadtrat Scholl
Anhänge
Beschluss
Dem Bauvorhaben zur Errichtung von 2 Blendschutzwänden auf den Flst. 14764/1 und 14765/1, Im Gröner 6 in 75438 Knittlingen wird zugestimmt.
14 ja, 2 nein, 1 Enthaltung
-
4
Anhänge
-
5
Anhänge
Beschlüsse
1. Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 Nr.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über die voraussichtliche wesentliche Verschlechterung der Planergebnisse 2026 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Voraussetzungen einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung vorliegen.
erledigt durch Änderungsantrag
Änderungsantrag CDU:
Der Gemeinderat nimmt die Haushaltssituation zur Kenntnis. Die Genehmigung des Doppelhaushalts 2026/2027 ist abzuwarten und dem Gemeinderat unverzüglich nach Eingang vorzulegen.
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten, nämlich im Haushaltsvollzug.einstimmig
-
6
Anhänge
Beschlüsse
(Beschlussvorschlag aufgrund des mehrheitlich beschlossenen Konsolidierungsziels von jährlich 200.000 Euro – nicht empfohlen von der Stadtverwaltung)
1. Zur Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Reduzierung der Personalaufwendungen bzw. zum Erreichen des beabsichtigten globalen Minderaufwands werden folgende Maßnahmen _[oder Auswahl davon]_umgesetzt:
1. Es werden keine Bundesfreiwilligendienstler (ab April bzw. September 2026) mehr im Faustmuseum eingesetzt; ca. 8.000 Euro jährlich; für 2026 ca. 4.000 Euro
2. Keine Veranstaltungen mehr im Faustmuseum (ab 2027 erst umsetzbar), netto abzüglich Zuschüssen und Eintrittsgelder, ca. 5.000 Euro jährlich Einsparung ab 2027
3. Streichen der Geschenke für Alters- und Ehejubiliare oder Senioren-Weihnachtsgeschenke sowie Streichen des Neujahrs- / Bürgerempfang sowie Ehrungsabend; ca. 15.000 Euro Sachaufwendungen jährlich; für 2026 ca. 11.000 Euro
4. Streichen der Sachaufwendungen für das Kinderferienprogramm, ca. 7.500 Euro jährlich
5. Streichen des freiwilligen städtischen Zuschusses für die Kindertagespflege, ca. 2.500 Euro jährlich
6. Streichen der Jugend- und Vereinsförderung, ca. 20.000 Euro jährlich
7. Streichen des Weihnachtsmarkts, ca. 3.000 Euro Defizit jährlich
8. Streichen der Sachaufwendungen für kleinere Veranstaltungen wie Maibaum-Stellen, Volkstrauertag, Gemarkungsputzede, ca. 3.500 Euro jährlich
9. Streichen der städtischen Unterstützung für das Fauststadtfest, alle 2 Jahre ca. 74.000 Euro also jährlich etwa 37.000 Euro; für 2026 0 Euro
10. Streichen der Weihnachtsfeier und Betriebsausflug für die städtische Belegschaft, ca. 7.000 Euro jährlich (erst ab 2027 umsetzbar, weil 2026 bereits in Planung)
11. Außer bereits ausgemachten Ausbildungen werden zukünftig keine neuen Ausbildungen in allen städtischen Bereichen von Kindergärten bis zur Verwaltung angeboten, ab 2027 sukzessive Einsparungen möglich, ab 2029 ca. 135.000 Euro jährlich
12. Streichen aller städtischen Wasserspender in allen städtischen Einrichtungen inklusive Schulen, ca. 15.000 Euro jährlich (erst ab 2027 umsetzbar, weil Verträge geschlossen sind – im Rathaus sind es etwa 1.500 Euro jährlich)
13. Streichen der Getränke für kommunale Sitzungen, ca. 300 Euro jährlich; für 2026 etwa 200 Euro
14. Nichtbesetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Stelle als Bautechniker:in, ca. 85.000 Euro jährlich
15. _Informativ, weil bereits über kw-Vermerk im Stellenplan einzusparen ist: Nichtwiederbesetzung der zur Jahresmitte freiwerdenden Teilzeitstelle in der Kämmerei, ca. 50.000 Euro jährlich; in 2026 25.000 Euro
_
2. Die hierdurch entstehenden Einsparungen betragen jährlich ca. (8.000 + 5.000 + 15.000 + 7.500 + 2.500 + 20.000 + 3.000 + 3.500 + 37.000 + 7.000 + 135.000 + 15.000 + 300 + 85.000 + 50.000 =) 393.800 Euro, wobei im Jahr 2026 lediglich (4.000 + 11.000 + 7.500 + 2.500 + 20.000 + 3.000 + 3.500 + 200 + 85.000 + 25.000 =) 161.700 Euro realisiert werden könnten.
(Alternativvorschlag von der Stadtverwaltung empfohlen und entspricht der bisherigen Verwaltungsmeinung)
Die unter Nummer 1 genannten … [oder nur Teile davon] Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat beschlossene Reduzierung der Personalaufwendungen in entsprechender Höhe nicht erreicht wird und dadurch im Ergebnishaushalt eine Finanzierungslücke von … Euro im Jahr 2026 und danach jährlich … Euro entsteht.
Zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs ist diese Finanzierungslücke durch andere Konsolidierungsmaßnahmen oder durch zusätzliche Einnahmen (insbesondere Steuer- oder Gebührenerhöhungen) zu schließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zur Schließung dieser Finanzierungslücke vorzulegen.erledigt durch Änderungsantrag
Die Maßnahmen Nr. 14 (Bautechniker) und Nr. 15 (Steueramt) sollen umgesetzt werden.
Für die restliche Finanzierungslücke in Höhe von etwa 90.000 Euro jährlich soll die Verwaltung andere Konsolidierungsvorschläge erarbeiten und dem Gremium vorlegen.
einstimmig
-
7
Anhänge
Beschluss
1. Nr. 2.3. in § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert in „die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen mit Ausnahme von Entscheidungen über Höhergruppierungen und Beförderungen von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 8, Beamte des mittleren Dienstes bis einschließlich A 8, Beamte des gehobenen Dienstes bis einschließlich A 9, zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse, Aushilfsangestellten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;“
2. Es wird eine interfraktionelle AG gebildet, in der über den Stellenbedarf und die Stellenbewertungen vorab zur Unterstützung der Stadtverwaltung gesprochen wird.
a) Von jeder Fraktion kommt ein Vertreter
b) CDU-Fraktion erhält einen Vertreter mehr als größte Fraktion
c) fraktionslose Einzelstadträte dürfen teilnehmen
3. Eine Beauftragung eines externen Büros wird wegen der angespannten Haushaltslage nicht verfolgt.
Alternativvorschlag der Stadtverwaltung zu 1.:
Nr. 2.3. in § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert in „die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 8 (auch im Sozial- und Erziehungsdienst bis einschließlich Entgeltgruppe 8b), Beamte des mittleren Dienstes bis einschließlich A 8, Beamte des gehobenen Dienstes bis einschließlich A 9, zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse, Aushilfsangestellten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen;“Alternativvorschlag 1.: einstimmig:
2. einstimmig
a) 16 ja, 1 nein, 1enthaltung
b) 14 ja, 1 nein, 3 Enthaltung
c) 14 ja, 1 nein, 3 Enthaltung
3. einstimmig
-
8
Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe des Gewerkes Landschafts- und Sportplatzbauarbeiten an die Firma Dietz Garten- und Landschaftsbau aus 75438 Knittlingen zum Preis von 71.058,80 € brutto zu vergeben.
14 ja, 3 nein, 0 Enthaltung
-
9
Anhänge
Beschluss
1. Es wird ein freiwilliger Zuschuss für den FSC Knittlingen e.V. in Höhe von 933,79 € für die Errichtung einer Solaranlage gewährt.
2. Es wird ein freiwilliger Zuschuss für den TSV Knittlingen e.V. in Höhe von 451,01 € für die Instandsetzung eines Tennisplatzes gewährt.
3. Die Zuschüsse werden ausbezahlt, sobald der Haushaltsplan 2026 / 27 rechtskräftig ist
und würden von der hauswirtschaftlichen Sperre ausgenommen.einstimmig
-
10
Anhänge
Beschluss
1. Die Stadt Knittlingen beendet die Herausgeberschaft für die Ortsnachrichten (Amtsblatt) in zeitlicher Abstimmung mit dem Verlag Schlecht aus Mühlacker zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine und Öffentlichkeit über die anstehende Änderung zu informieren.
5 ja, 9 nein, 3 Enthaltung
-
11Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates