- Ort
Alter Festsaal Dr. Johannes-Faust-Schule, Parkstraße 5, 75438 Knittlingen
- Vorsitzender
- Alexander Kozel
- Erläuterung
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Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr
- Agendadokumente
Agendapunkte
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1Laufendes und Informationen
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2Bürgerfragen
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3
Befangen: Frau Matheis
Anhänge
Beschluss
Dem Bauvorhaben zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Praxis zu einem 3-Familienwohnhaus auf Flst. 10776, Beethovenstraße 73 in 75438 Knittlingen wird zugestimmt.
Die Befreiungen beim Anbau Treppenhaus wegen Überschreitung des Baufensters um 64 cm auf einer Länge von 4,70 m, der Überschreitung der Traufhöhe um 2,40 m und der Unterschreitung der Dachneigung Absenkung auf 3 ° werden erteilt. -
4.1
Anhänge
Beschluss
1. Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Fauststadt Knittlingen erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.
2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet.
3. Flächenseite
a. Die Fauststadt Knittlingen wählt als Beitragsmaßstab für den Wasserbereich den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Fauststadt Knittlingen hat bisher für den Abwasserbereich den Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche angewandt. Künftig soll als Beitragsmaßstab der Maßstab Nutzungsfläche in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg angewendet werden.
b. Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbestimmung in Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugestimmt.
c. Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.
d. Die Zukunftsflächen (Z-Flächen), für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten Prognoseaussagen ausdrücklich zugestimmt.
Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % der Bruttofläche als Straßenflächen in Abzug gebracht.
4. Kostenseite
a. Die in die Globalberechnung eingestellten künftigen Investitionen ergeben sich aus den geplanten Flächenerschließungen und den sonstigen künftigen Investitionen.
Den Kosten wird einschließlich der 4,4 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung (inkl. MwSt) und der 4,1 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Wasserversorgung (ohne MwSt) zugestimmt.
b. Künftige Zuweisungen und Zuschüsse wurden anhand der derzeit geltenden Förderrichtlinien prognostiziert. Den berücksichtigten Zuweisungen und Zuschüssen Dritter wird zugestimmt.
c. Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sein.
d. Die Regenbecken und die Zuleitungssammler werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Klärbereich zugeordnet.
5. Abzugskapitalien
a. Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt, auf 5 % festgesetzt.
b. Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.
c. Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf das Vedewa- Modell auf 25 % der maßgebenden Kosten festgesetzt. Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenüberlaufbecken (MW) und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenüberlaufbecken und Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 25 % festgesetzt. Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungsanteil abgezogen werden. Für den Bereich des modifizierten Mischsystems werden beim modifizierten Mischwasserkanal (DEUS Vakuum, Ableitung von Schmutzwasser der Grundstücke und Regenwasser der Dach- und Hofflächen) kein Abzug für die Straßenentwässerung berücksichtigt.
Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert.
6. Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugestimmt.
7. Die Beiträge der Fauststadt Knittlingen werden als Auswirkung der Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt geändert:
- für den öffentlichen Abwasserkanal 4,15 €/m² Nutzungsfläche
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks mit Zuleitungssammlern und Regenbecken 4,104,00€/m² Nutzungsfläche
- für die Wasserversorgung (Netto-Betrag) 4,76 €/m² Nutzungsfläche
für die Wasserversorgung (Brutto-Betrag) 5,09 €/m² Nutzungsfläche
Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten. -
4.2
Anlage 4: Globalberechnung Wasser und Abwasser ist als Anlage 1 beim TOP "Beschlussfassung über die Globalberechnung (Kalkulationsgrundlage für Anschlussbeiträge)" enthalten
Anhänge
Beschluss
Die als Anlage 1 zu dieser Gemeinderatsvorlage beigefügte Wasserversorgungssatzung wird als Satzung beschlossen.
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4.3
Anlage 4: Globalberechnung Wasser und Abwasser ist als Anlage 1 beim TOP "Beschlussfassung über die Globalberechnung (Kalkulationsgrundlage für Anschlussbeiträge)" enthalten
Anhänge
Beschluss
Die als Anlage 1 zu dieser Gemeinderatsvorlage beigefügte Abwassersatzung wird als Satzung beschlossen.
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5
Anhänge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Erneuerung Wasser-Kanal- Straßenbau „ Im Bergfeld“ an den Bieter Nr. 1 zum Preis von 2.244.998,36 € brutto zu vergeben.
- Der Beschluss wird vorbehaltlich der Einstellung der Sanierungsmittel im Haushalt 2026/2027 getroffen.
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6
Anhänge
Beschluss
Eine Änderung des Bebauungsplans „Im Spechten“ wird aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt.
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7
Anhänge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt das bestehende Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ um die Flst. 157, 140, 140/5 zu erweitern.
- Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungssatzung „Historische Altstadt“ inklusive Abrechnungsplan.
Der Gemeinderat beschließt den Abbruch beider Massivgebäude auf dem Flurstück 140 (alter Bauhof), Lüßstraße, Knittlingen im Zuge der Erweiterung des Sanierungsgebiets „Historische Altstadt“.Die vollständige Kostenübernahme des Abbruchs des Massivgebäudes des im pachtvertraglich gebundenen Grundstück werden von der Stadt übernommen.Der Gemeinderat beschließt die Beantragung und Inanspruchnahme der Förderung aus dem Landessanierungsprogramm „Historische Altstadt“ für den Abbruch des nicht pachtvertraglich gebundenen Gebäudes.
Punkte 3 bis 5 werden vertagt.
einstimmig beschlossen
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8
Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Verkauf des Bauplatzes, Flurstück 13466/16, Siemensstraße 75438 Knittlingen an den Interessenten (siehe Anlage) ab.
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9.1
Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das der Stadt nach § 28 BauGB angezeigte Grundstücksgeschäft über das Grundstück Flst.-Nr. 10410, Gemarkung Knittlingen, durch Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zugunsten der Stadt Knittlingen zu übernehmen.
Das Vorkaufsrecht wird zugunsten der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes „Am Schafgarten“ als Wohnbauflächen ausgeübt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber Käufer und Verkäufer fristgerecht zu erklären und die weiteren Schritte (Kaufpreisabwicklung, Grundbuchvollzug) zu veranlassen. -
9.2
Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das der Stadt nach § 28 BauGB angezeigte Grundstücksgeschäft über das Grundstück Flst.-Nr. 10370 und Flst.-Nr. 10363/2, Gemarkung Knittlingen, durch Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zugunsten der Stadt Knittlingen zu übernehmen.
Das Vorkaufsrecht wird zugunsten der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes „Am Schafgarten“ als Wohnbauflächen ausgeübt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber Käufer und Verkäufer fristgerecht zu erklären und die weiteren Schritte (Kaufpreisabwicklung, Grundbuchvollzug) zu veranlassen. -
10
Anhänge
Beschluss
Der Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung, die in beigefügter Anlage aufgeführt sind, in Höhe von 6.800,00 EUR (Geldzuwendungen in Höhe von 6.800,00 EUR ) wird zugestimmt.
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11
Anhänge
Beschluss
- Die in der Anlage 1 in den entsprechenden Spalten aufgeführten Beträge werden als Haushaltsreste des Jahres 2025 beschlossen.
- Durch Vorsteuerkorrekturen können sich die Beträge geringfügig noch ändern.
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12
Anhänge
Beschluss
Beratung und Beschlussfassung über die eingereichten Änderungsanträge
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13
Anhänge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk für das Jahr 2026 einschließlich Finanzplanung 2024 bis 2029
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14
Anhänge
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15Anregungen und Wünsche aus der Mitte des Gemeinderates